Gastspielordnung
Gastspieler/innen können nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen zum Spiel auf den Plätzen des Vereins zugelassen werden:
§ 1
Als Gastspieler/in gelten alle nicht aktiven Mitglieder der Tennisabteilung und Vereinsfremde. Gastspieler/innen können:
- nur mit aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung
- mit dem Vereinstrainer zu den festgelegten Zeiten am Spielbetrieb teilnehmen.
§ 2
Gastspieler/innen sind nur zugelassen, wenn bei Spielbeginn mindestens zwei Plätze frei sind. Eine Buchung / Platzreservierung für Gastspieler ist nicht möglich.
Von Saisonbeginn bis zum 15.07. sind aufgrund des Punktspiel- und Trainingsbetriebes die Plätze für Gastspiele von 17.00 Uhr – 20.00 Uhr gesperrt.
§ 3
Gastspieler/innen sind nur dann spielberechtigt, wenn sie die Gastspieler-Bedingungen anerkennen. Dies hat durch Unterschrift in der Gastspieler/innen-Liste zu geschehen.
Die anfallende Gebühr ist vor Betreten des Platzes bei den Wirtsleuten zu entrichten. Sollten diese zum Beginn der Gastspieler/innen-Stunde nicht anwesend sein, ist die Gastspielgebühr in einem Briefumschlag in den Briefkasten einzuwerfen.
Die Platzgebühr beträgt pro Platz für 60 Minuten:
für Vereinsfremde 10 €,
für Jugendliche und passive Vereinsmitglieder 7 €.
§ 4
Die Gastspieler/innen-Stunde beträgt 60 Minuten. Sollten im Anschluss keine Vereinsspieler Anspruch auf den Platz erheben, kann diese – gegen eine erneute Gebühr – um 60 Minuten verlängert werden.
§ 5
Der/Die Gastgeber/in haftet gesamtschuldnerisch für die anfallenden Gebühren.
§ 6
Die Haftung des Vereins sowie der Abteilungsfunktionäre gegenüber Gastspielern ist auf die vorsätzliche Verursachung von Schäden beschränkt.
§ 7
Personen, die diese Gastspieler/innen-Ordnung und die Platzordnung nicht beachten und ihr zuwiderhandeln, wird jede weitere Benutzung der Tennisanlage untersagt.
§ 8
Ein Gastspieler ist maximal fünfmal pro Saison spielberechtigt. Ausnahmen können durch den Abteilungsleiter oder den Ressortleiter Sport erteilt werden.
Diese Gastspieler/innen-Ordnung setzt die bisherige vom 06.10.2020 außer Kraft.
Beschlossen in der Abteilungsratssitzung am 05.11.24.