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Hausordnung

§ 1
Der Zutritt zur Tennisanlage und zum Vereinsheim ist nur Vereinsmitgliedern und deren Gästen gestattet, bzw. Gästen, die einer Einladung der Tennisabteilung gefolgt sind.

§ 2
Die von der Abteilungsleitung mit dem Pächter vereinbarten Öffnungszeiten sind einzuhalten.

§ 3
Private Feiern im Vereinsheim von Vereinsmitgliedern oder dem Vereinsheimpächter dürfen nur mit rechtzeitig vorher (14 Tage) eingeholter Zustimmung des Abteilungsleiters/ der Abteilungsleiterin stattfinden.
Neben dem Pächter ist ein Teilnehmer als Verantwortlicher zu benennen, der verpflichtet ist, für ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen.
Dabei sind die Verpflichtungen in Bezug auf Ruhestörung der Nachbarn unbedingt zu beachten. Bei Abwesenheit des Pächters oder eines Vertreters darf die Küche nicht benutzt werden. In diesem Falle ist der Verantwortliche verpflichtet, für Säuberung der benützten Räume bis spätestens am Morgen nach der Veranstaltung zu sorgen.

§ 4
Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

§ 5
Das Mitbringen und Halten von Haustieren auf dem vereinseigenen Gelände ist untersagt. Hunde sind in Ausnahmefällen unter Einhaltung nachfolgender Punkte auf der Anlage erlaubt: 
1. Hunde sind ausnahmslos in unmittelbarer Nähe ihrer Besitzer an der Leine zu führen. 
2. Der Hundebesitzer darf in Begleitung seines Hundes nicht Tennis spielen.
3. Hunde haben strenges Tennisplatzverbot.
4. Der Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, dass der Hund sich ruhig verhält und die Anlage keinesfalls verschmutzt. Im Falle einer Verschmutzung ist diese sofort zu entfernen.
5. Sollte sich ein Vereinsmitglied durch das Verhalten des Hundes gestört fühlen, muss der Hund die Anlage verlassen.
6. Die Abteilungsleitung kann einzelnen Hunden das Betreten der Anlage generell verbieten.
7. Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot.

Diese Regelung gilt ab 1.1.2022 nur unter Vorbehalt und kann vom Abteilungsrat jederzeit zurückgenommen werden.

§ 6
Das Klettern auf Bäume und Zäune ist untersagt.

§ 7
Pkw und Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Abstellflächen zu parken bzw. abzustellen.

§ 8
Das Vereinseigentum bzw. das Vereinsinventar ist pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
Einer Verschmutzung der Anlage bzw. des Vereinsheimes ist entgegenzuwirken. Den Erläuterungen des Ressortleiters Technik ist unbedingt Folge zu leisten; die entsprechenden Aushänge sind zu beachten.

§ 9
Innerhalb des Vereinsheims ist mit Rücksicht auf die Nichtraucher/innen und zum Vorbild der Jugendlichen das Rauchen untersagt.
Die Pächter sind verpflichtet, Raucher/innen darauf hinzuweisen.

§ 10
Zuwiderhandlungen können im Wiederholungsfall zu Hausverbot, bzw. Spiel- und Platzverbot auf Zeit führen. In solchen Fällen hat die Abteilungsleitung zu befinden und der Abteilungsleiter das Verbot auszusprechen.

Diese Hausordnung gilt ab dem 1. 1. 2022 und ersetzt diejenige vom 1. 1. 2021.

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