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Verzehrbon-Regelung
Zur Rentabilität der Bewirtschaftung des Clubhauses sollen alle aktiven erwachsenen Mitglieder durch angemessenen Verzehr beitragen.
Daher gilt:
- Alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre erwerben zu Beginn eines Jahres mit der Zahlung des Jahresbeitrages zusätzlich einen Verzehrbon in der in der Beitragsordnung festgesetzten Höhe, derzeit 75 €. Der Verzehrbon ist als Gutschrift bei den Wirtsleuten vermerkt und kann ganzjährig eingelöst werden.
- Der Verzehrbon hat nur im Ausgabejahr Gültigkeit.
- Die Wirtsleute führen Buch über die Verwendung des Verzehrbons und der Kontostand kann jederzeit eingesehen werden. Rückgeld wird nicht gewährt.
- Der Wert nicht eingelöster Verzehrbons wird am Jahresende den Pächtern ausbezahlt.
Beschlossen in der Abteilungsratssitzung am 6. 10. 2020.