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Verzehrbon-Regelung

Zur Rentabilität der Bewirtschaftung des Clubhauses sollen alle aktiven erwachsenen Mitglieder durch angemessenen Verzehr beitragen.
Daher gilt:

  1. Alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre erwerben zu Beginn eines Jahres mit der Zahlung des Jahresbeitrages zusätzlich einen Verzehrbon in der in der Beitragsordnung festgesetzten Höhe, derzeit 75 €. Der Verzehrbon ist als Gutschrift bei den Wirtsleuten vermerkt und kann ganzjährig eingelöst werden.
  2. Der Verzehrbon hat nur im Ausgabejahr Gültigkeit.
  3. Die Wirtsleute führen Buch über die Verwendung des Verzehrbons und der Kontostand kann jederzeit eingesehen werden. Rückgeld wird nicht gewährt.
  4. Der Wert nicht eingelöster Verzehrbons wird am Jahresende den Pächtern ausbezahlt.

Beschlossen in der Abteilungsratssitzung am 6. 10. 2020.

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