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Platzordnung

§ 1
Die vereinseigenen Tennisplätze stehen grundsätzlich nur den aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung zur Verfügung. Gastspieler/innen können, nach Maßgabe der Gastspielerordnung, zugelassen werden.
Auf der Anlage kann derzeit laut Spielzeitbeschränkung nur Tennis gespielt werden:
– von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr,
– an Samstagen von 8.00 bis 20.00 Uhr,
– an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr.

§ 2
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Es darf nur in üblicher Tennissportbekleidung gespielt werden.

§ 3
Die Platzreservierung erfolgt über das Online Tool und ist nur für Mitglieder der Tennisabteilung erlaubt (Reservierender und Mitspieler). Ein Mitspieler muss eingetragen werden mit Vor- und Nachnamen. Die Platzbelegungszeit für zwei Spieler beträgt 60 Minuten, kann jedoch beliebig fortgesetzt werden, falls es keinen Platzbedarf gibt.

§ 4
Montag bis Freitag ab 18 Uhr ist, auf nicht durch Training belegten Plätzen, berufstätigen Mitgliedern Vorrang zu gewähren. Wettkampfspiele haben zu jeder Zeit Vorrang.

§ 5
Platzpflege: Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren.
Sollten die Plätze trocken sein, sind diese vor und nach dem Spiel gründlich zu wässern.

§ 6
Abteilungsleiter/in, Ressortleiter/in Sport und Ressortleiter/in Jugend können besondere Anordnungen über Spielzeit und Platzbelegung treffen, insbesondere Zuweisung von Plätzen für Training und Turniere.

Beschlossen in der Abteilungsratssitzung am 05.11.2024.

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