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Platzordnung

§ 1
Die vereinseigenen Tennisplätze stehen grundsätzlich nur den aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung zur Verfügung. Gastspieler/innen können, nach Maßgabe der Gastspielerordnung, zugelassen werden.
Auf der Anlage kann derzeit laut Spielzeitbeschränkung nur Tennis gespielt werden:
– von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr,
– an Samstagen von 8.00 bis 20.00 Uhr,
– an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr.

§ 2
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Es darf nur in üblicher Tennissportbekleidung gespielt werden.

§ 3
Wer spielen will, muss sich im Online-Buchungstool einen Platz reservieren. Dabei darf der Platz für 60 Minuten gebucht werden, und alle Mitspieler sind einzutragen. Eine Buchung kann aktuell maximal 24 Stunden vor der Spielzeit erfolgen. Wird der Platz im Anschluss nicht durch eine andere Buchung belegt, kann ohne Reservierung weitergespielt werden bis eine neue Buchung den Platz beansprucht. Wer bei einer Buchung eine Lücke zu anderen Buchungen lässt, sollte möglichst mindestens 45 Minuten frei lassen, damit diese noch von anderen Spielern genutzt werden kann. Wer an einem nicht durch einen Trainer geleitetem Mannschaftstraining teilnimmt, muss sich im Online-Buchungstool dafür anmelden, solange der Verein eine Anwesenheitsliste führen muss. Während des Mannschaftstrainings darf durch Mitglieder der Mannschaft kein anderer Platz gebucht werden.
Wer einen Platz gebucht hat, den er doch nicht nutzen will, muss diesen unmittelbar wieder frei geben. Ist 15 Minuten nach Buchungsbeginn keiner der Spieler anwesend, verliert die Buchung ihre Gültigkeit. Jedem, der sich wiederholt nicht an die Buchungsregeln hält, können durch ein Mitglied der Abteilungsleitung die Buchungsrechte eingeschränkt werden.

§ 4
Montag bis Freitag ab 18 Uhr ist auf nicht durch Training belegten Plätzen berufstätigen Mitgliedern Vorrang zu gewähren. Wettkampfspiele haben zu jeder Zeit Vorrang.

§ 5
Platzpflege: Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren.
Sollten die Plätze vor dem Spiel trocken sein, sind diese gründlich zu wässern.

§ 6
Abteilungsleiter/in, Ressortleiter/in Sport und Ressortleiter/in Jugend können besondere Anordnungen über Spielzeit und Platzbelegung treffen, insbesondere Zuweisung von Plätzen für Training und Turniere.

Beschlossen durch den Abteilungsrat im Juli 2021

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